Für das Auswahlverfahren der Schöffen stellen die Gemeinden alle fünf Jahre gemäß der Schöffenbekanntmachung eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen.
Falls Sie sich für die Vorschlagslisten bewerben wollen, können Sie dies bis zum unten genannten Bewerbungsschluss bei der Gemeinde Ursensollen, Rathausstr. 1, 92289 Ursensollen, Zimmer 12, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erledigen.
Wir benötigen insbesondere folgende Angaben:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname/n
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Wohnort
- Beruf
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Nicht zum Schöffenamt sollen berufen werden, insbesondere:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollendet haben würden
- Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer u.a.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums, ferner auch unter www.schoeffenwahl.de.
Sie können Ihre Vorschläge bis spätestens 31.03.2023 (Bewerbungsschluss) schriftlich bei der Gemeinde Ursensollen einreichen. Für Rückfragen melden Sie sich gerne an Sonja Scharl, Tel. 09628/9239-21.
Bewerbungsformular (Word-Dokument)
Bewerbungsformular (PDF-Dokument)
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Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen
Gemäß den Bestimmungen der Jugendschöffenbekanntmachung ist bei Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach für die Wahlperiode 2024-2028 die Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Die Entscheidung über die Aufstellung der Vorschlagsliste trifft der Jugendhilfeausschuss (lt. Mitteilung des Landratsamtes in der Sitzung vom 02.05.2023).
Die Gemeinde Ursensollen wurde vom Kreisjugendamt gebeten, geeignete Personen zu benennen, die sich als Jugendschöffe zur Verfügung stellen wollen. Gewählt werden die Jugendschöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Amtsgericht.
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein. Zum Amt des Jugendschöffen sollen Personen berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Liste im Landkreis Amberg-Sulzbach wohnen. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Unter anderem nicht zum Amt eines Schöffen sollen berufen werden:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ferner Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden. Weiterhin sollen nicht berufen werden, Personen, die bereits zum zweiten Male zum Schöffen berufen worden sind und deren letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Liste noch andauert.
Bewerber / Interessenten sollten sich bis spätestens 31.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung melden (Abgabe ausgefülltes Bewerbungsformular, Download hier). Die Gemeinde Ursensollen wird danach die Bewerbungen bzw. Vorschlagsliste an das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach weiterleiten.