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Baulandförderung

Baulandförderung im Baugebiet "Am Buchberg" in Hausen und Oberleinsiedl

1. Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines gemeindlichen Baugrundstücks aus dem Baugebiet "Am Buchberg" in Hausen zur Errichtung von eigen genutztem Wohneigentum

2. Wer wird gefördert?
Grundsätzlich kann jede Privatperson ein Grundstück über die Familienförderung
erwerben.

3. Stundung
Beim Kauf eines Grundstücks werden 10.000 € des Kaufpreises für 10 Jahre ab Fälligkeit zinsfrei gestundet.

4. Sicherung
-Gesichertes Finanzierungskonzept
-Sicherung des Restkaufpreises über Grundschuld

5. Förderung
Abschlag von 1.500 € für jedes Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Stundungszeitraum). Maßgebend ist der Erstwohnsitz des Kindes auf dem gefördertem Grundstück und ein Anspruch auf gesetzliches Kindergeld.

6. Voraussetzung
Bindungszeitraum 10 Jahre
-Erstwohnsitz auf dem geförderten Grundstück
-Eigennutzung des Wohneigentums-Erfüllung des Bauzwangs von 5 Jahren ab Vertragsabschluss

7. Ablösung
Die Ablösung ist jederzeit möglich durch Zahlung des Restkaufpreises; ohne nachträgliche Zinsforderung.

8. Nachforderung
Bei Nichteintreten oder Wegfall der Bedingung:
-Erstwohnsitz auf gefördertem Grundstüc
-Eigennutzung des geförderten Wohneigentums
-Verkauf des geförderten Grundstücks

Sonstiges:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung des Kaufpreises und Stundung wird hiermit nicht begründet. Macht ein Grundstückseigentümer zur Erlangung der Vergünstigung gegenüber der Gemeinde Ursensollen unrichtige Angaben, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet, den sich daraus für die Gemeinde Ursensollen ergebenden Schaden zu ersetzen.

Kontakt:
Sascha Rößler
Tel. 09628/9239-13
Fax: 09628/9239-19
sascha.roessler@ursensollen.de
  

 


 

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