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1. Was wird gefördert? Gefördert wird der Kauf eines gemeindlichen Baugrundstücks aus dem Baugebiet "Am Buchberg" in Hausen zur Errichtung von eigen genutztem Wohneigentum
2. Wer wird gefördert? Grundsätzlich kann jede Privatperson ein Grundstück über die Familienförderung erwerben.
3. Stundung Beim Kauf eines Grundstücks werden 10.000 € des Kaufpreises für 10 Jahre ab Fälligkeit zinsfrei gestundet.
4. Sicherung -Gesichertes Finanzierungskonzept -Sicherung des Restkaufpreises über Grundschuld
5. Förderung Abschlag von 1.500 € für jedes Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Stundungszeitraum). Maßgebend ist der Erstwohnsitz des Kindes auf dem gefördertem Grundstück und ein Anspruch auf gesetzliches Kindergeld.
6. Voraussetzung Bindungszeitraum 10 Jahre -Erstwohnsitz auf dem geförderten Grundstück -Eigennutzung des Wohneigentums-Erfüllung des Bauzwangs von 5 Jahren ab Vertragsabschluss |